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ZPO § 415 Beweiskraft öffentlicher Urkunden über Erklärungen

ZPO § 415 Beweiskraft öffentlicher Urkunden über Erklärungen

[ Auszug: (1) Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhal ... ]